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Vorsorgevertrag Tötung im Tierseuchenfall (4 Lose)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden · Sachsen · Oberste Landesbehörde
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Der in dieser Ausschreibung zu vergebende Stand-by-Vertrag umfasst das Vorhalten von Kapazitäten (personell, materiell, technisch) und im Sinne einer Rahmenvereinbarung die Durchführung von amtlich angeordneten Tötungen von Nutztierbeständen (Geflügel-, Rinder-, Schweine-, Schaf- oder Ziegenbeständen) im Tierseuchenfall nach Abschluss eines Werkvertrages auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen und die Durchführung von damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Minimierung des Risikos der Ausbreitung der Tierseuche (Reinigung, Desinfektion). Der Umfang der Einzelaufträge kann im Ausschreibungszeitpunkt nicht konkret beziffert werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Sonstiges
Vergabe eines Stand-by-Vertrags für amtlich angeordnete Tötungen von Nutztierbeständen im Tierseuchenfall in Sachsen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2028
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Mit dem Angebot ist der Gesamtangebotspreis (brutto), aufgeschlüsselt nach den genannten Positionen vorzulegen.
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Konzept Tiere 45 %Qualität
Im vorzulegenden Konzept ist die vorhandene Kapazität an Material, Technik und Personal sowie die mögliche Anzahl der Tiere pro Stunde anzugeben. Die Kapazitäten sollten so ausgelegt sein, dass eine Tötung auch von großen Beständen möglich ist. Große Bestände bedeutet in LOS 1 Hühnerhaltungen mit 100.000 bis über 500.000 Tieren, Putenbetriebe mit 5.000 bis 30.000 Tieren, Gänse- oder Entenbetriebe mit 1.000 bis 6.000 Tieren.
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Konzept Personal 5 %Qualität
Darstellung eines Schulungskonzeptes für das einzusetzende Personal
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 12.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 119 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Vetcon GmbH & Co KGZuschlagswert 907.200 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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