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Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte in den Bereichen der KV Westfalen-Lippe und der KV Nordrhein mit Kontrastmitteln (Fachlose A und E)
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit folgenden Kontrastmitteln: Mindestanforderungen: Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: oral Anwendungsgebiete: - Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): - Amidotrizoesäure (V08AA01) oder -Ioxitalaminsäure (V08AA05) oder -weitere möglich Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen möglich Konzentrationen: alle Konzentrationen möglich Packungsgröße: 100 ml — Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit folgenden Kontrastmitteln: Mindestanforderungen: Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: intrathekal Anwendungsgebiete: - zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie und - CT-Myelographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Iohexol (V08AB02) oder Iopamidol (V08AB04) oder Iopromid (V08AB05) oder Iomeprol (V08AB10) oder Iobitridol (V08AB11) oder Ioversol (V08AB07) Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform Konzentrationen: 200 mg/ml oder 240 mg/ml oder 250 mg/ml oder 300 mg/ml Packungsgröße: 10 ml — Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Nordrhein mit folgenden Kontrastmitteln: Mindestanforderungen: Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: oral Anwendungsgebiete: - Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): - Amido
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von ionischen, iodhaltigen, hochosmolaren, wasserlöslichen, nephrotropen Röntgenkontrastmitteln für die KV Nordrhein.
- Anwendung zur oralen Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes und zur CT-Untersuchung des Gastrointestinaltraktes.
- Geforderte Wirkstoffe sind Amidotrizoesäure (V08AA01) oder Ioxitalaminsäure (V08AA05) oder vergleichbare.
- Alle zugelassenen Darreichungsformen und Konzentrationen sind möglich, mit einer Packungsgröße von 100 ml.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Lieferungen mit dem CPV-Code 33600000.
Die Ausschreibung betrifft die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten mit spezifischen Röntgenkontrastmitteln für die Magen-Darm-Trakt-Diagnostik und CT-Untersuchungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit der Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis gibt der Bieter an, ob eine Groß-, Herstellungs-, Einfuhr- oder Apothekenbetriebserlaubnis vorliegt. Als Nachweis ist zudem ein Scan der jeweiligen Erlaubnis vorzulegen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung sowie der Nachweis für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter.
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter reicht einen Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis in Form eines Scans/Kopie ein. -Großhandelserlaubnis oder -Herstellungserlaubnis oder -Einfuhrerlaubnis oder -Apothekenbetriebserlaubnis (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich ist folgende Unterlage für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verpflichtungserklärung des benannten Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personen- und Vermögensschäden in angemessener Höhe abdeckt. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Hinweise: (a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Nachunternehmer-Anteil
Erklärung zur Produktions- und Lieferkapazität (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Um sicherzustellen, dass der künftige Auftragnehmer den Vertrag über die gesamte Laufzeit in angemessener Qualität erfüllen kann - insbesondere durch kontinuierliche Lieferfähigkeit -, benötigen die Auftraggeberinnen Angaben zur beabsichtigten Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Hierzu gibt der Bieter an, ob eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist. Falls nicht, gibt der Bieter an, ob die benötigte Menge durch Eigenproduktion oder bestehende Lagerbestände bereitgestellt wird. Der Unterauftragnehmer kann zur Beschleunigung des Verfahrens bereits mit Angebotsabgabe benannt werden, ebenfalls können bereits mit der Angebotsabgabe die im Fall der Unterauftragsvergabe zwingend benötigte Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers sowie die von diesem handschriftlich unterzeichnete "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB" vorgelegt werden. Die Benennung des Unterauftraggebers sowie die Vorlage der Verpflichtungserklärung sowie der "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB" muss spätestens auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von 4 Wochen vorgelegt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 23.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 5 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 815 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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