AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.07.2026 11:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b9c1e2b7-e4ea-47c0-983d-486895969440/

Stadt Spenge - Fachplanung Aufstockung des Rathauses Spenge

Notice-ID: b9c1e2b7-e4ea-47c0-983d-486895969440 · Procedure-ID: e3a43052-9c54-4c0a-95cb-d8840e2c7cd5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Spenge, Spenge
Veröffentlicht
16.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Rathaus der Stadt Spenge wurde im Jahr 2012 saniert. Bereits im Rahmen der Planung und späteren Ausführung wurden Vorkehrungen zur möglichen Aufstockung des Rathauses getroffen. So wurde u.a. die Aufzuganlage und Treppenanlage im Rathausturm so installiert, dass dieser bis in das zweite Obergeschoss führt. Im Rahmen der Aufstockung des Rathauses soll das Rathaus der Stadt Spenge klimaneutral werden. Im nördlichen Gebäudeteil soll das Gebäude um ein drittes Geschoss mit einem Multifunktionssaal aufgestockt werden. Das vorhandene Satteldach wird in diesem Bereich komplett (Dacheindeckung, Dämmung, Holzkonstruktion) bis zur vorhandenen Rohbaudecke zurück gebaut.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2024
Ende
31.03.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bäunker | Cawalla
Vertragsabschluss
09.07.2024
Angebotsspanne
24.700 – 57.951 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).