AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung für Druck- und Versanddienstleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- gematik GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 23.05.2025
- Frist (Submission)
- 08.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79571000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rahmen-Höchstwert
- 387.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Druckdienstleistungen umfassen den Druck und die Kuvertierung der Anschreiben /Erinnerungsschreiben für die Teilnehmer der jeweiligen Befragung des Einzelabrufes. Folgende Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer zu erbringen: - Datenübernahme und Data-Check - Umsetzen der Adressen in Produktionssatzformat - Druck der Anschreiben - Kuvertieren der Anschreiben Weiterführende Details enthält die Leistungsbeschreibung. Der Höchstwert, bis zu dem Leistungen im Los 1 abgerufen werden können, beträgt 65.000,- EUR (netto). — Die Versanddienstleistungen umfassen die Abholung und den Versand der Anschreiben /Erinnerungsschreiben für die Teilnehmer der jeweiligen Befragung des Einzelabrufes. Folgende Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer zu erbringen: - Abholung der Anschreiben - Frankierung der Anschreiben, Portooptimierung - Zustellung der Anschreiben - Sammlung nicht zustellbarer Briefsendungen (Postrückläufer) inkl. Sammlung der Daten Postrückläufer und Übergabe der Daten an den Auftraggeber - datenschutzkonforme Vernichtung der Postrückläufer Weiterführende Details enthält die Leistungsbeschreibung. Der Höchstwert, bis zu dem Leistungen im Los 2 abgerufen werden können, beträgt 322.000,- EUR (netto).
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 54 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.