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Lieferung eines Hochdruckspül- und Saugfahrzeuges mit Wasseraufbereitung
Stadt Werdohl · Werdohl · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFahrgestell / Trägerfahrzeug🏆 WIEDEMANN enviro tec GmbH · Altenmünster
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Los 2 UnbekanntHochdruckspül- und Saugwagenaufbau
- WIEDEMANN enviro tec GmbH · Altenmünster
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: WIEDEMANN enviro tec GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Stadt Werdohl beabsichtigt die Beschaffung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs mit Wasseraufbereitung (Kanalspülwagen) für den städtischen Baubetriebshof. Der Auftragsgegenstand umfasst die Lieferung und betriebsbereite Montage des Fahrzeugs, aufgeteilt in zwei Lose: Los 1 (LKW-Fahrgestell) und Los 2 (Spezialaufbau). Ziel ist der Einsatz zur Unterhaltung und Reinigung von Kanälen und Becken.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 60 %Preis
Bewertungskriterium ist der angebotene Gesamtpreis. Zur Bewertung der Angebote wird der Gesamtangebotspreis (60 Punkte = höchste Punktzahl) und dem (fiktiven) Doppelten (0 Punkte) interpoliert. Die dazwischenliegenden Angebote erhalten Punkte linear zu den jeweils angebotenen Gesamtpreisen.
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Lieferzeit 40 %Qualität
Bewertungskriterium ist die Dauer der Lieferzeit. Zur Bewertung der Angebote wird die angebotene kürzeste Lieferzeit (30 Punkte = höchste Punktzahl) und dem (fiktiven) Doppelten (0 Punkte) interpoliert. Die dazwischenliegenden Angebote erhalten Punkte linear zu den jeweils angebotenen Lieferzeiten. Für Los 1 beginnt die Dauer nach Auftragserteilung. Für Los 2 beginnt die Dauer nach Übergabe des Fahrzeuggestells an den Aufbauhersteller.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Fristen für Nachprüfungsanträge: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Zuschlagserteilung und Zuschlagsverbot: - Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Ein nach Information der Vergabekammer erteilter Zuschlag ist unwirksam. - Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Bei elektronischer Übermittlung oder Faxversand verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Zuschlagsverbot gilt bis zur Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist. Rügeobliegenheiten: - Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Die Rügefrist umfasst auch Sonn- und Feiertage. - Die Rüge muss das konkret beanstandete Verhalten bezeichnen und die Beseitigung des Verstoßes verlangen. - Die Rüge muss dem Auftraggeber innerhalb der Frist so zugehen, dass er sie zur Kenntnis nehmen kann. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). - Bei positiver Kenntnis eines Verstoßes muss dieser auch vor Ablauf der Angebotsfrist innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden. Ausnahmen: - Die Rügepräklusion gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 51 Tage nach Fristende
Auftragnehmer WIEDEMANN enviro tec GmbH1 Veröffentlichung
- 29.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.165 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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