Es gilt der Leistungsumfang der örtlichen Bauüberwachung gemäß HOAI 2021, Anlage 12, LPH 8, hier besondere Leistungen, Örtliche Bauüberwachung als vereinbart.
Aufgrund der Anforderungen an die Herstellung eines Probefeldes wird der zu erbringende Leistungsumfang nochmals präzisiert:
Der Leistungsumfang gilt für die Herstellung der Baustraße, des Montageplatzes und des Probefeldes (Leistungsbeschreibung Pkt. 3.1)
Auszug aus dem LB:
- Kontrolle der Absteckung
- Kontrolle und Durchsetzung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle
- Meldung von Verstößen gegen Baustellenverordnung und SiGe-Plan an den SiGeKo des AG
- Kontrolle der Einhaltung der geotechnischen Verhaltensanforderungen und Meldung von Verstößen an den AG und den SfG
- Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften sind bei dem Verantwortlichen des AN zu beanstanden
- Kontrolle des Verkehrskonzeptes und der verkehrsbehördlichen Anordnungen; einschließlich der Regelpläne nach RSA
- Kontrolle und Verwaltung der Ausführungsunterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität, Abgleich der Übergabetermine mit dem tatsächlichen Bauablauf und Sicherstellung der bedarfsgerechten Übergabe
- Zusammenstellung und Kontrolle der Einhaltung aller Nebenbestimmungen aus den Genehmigungen und Vereinbarungen
- Kontrolle der Einhaltung von vorgegebenen Emissionsgrenzwerten oder das Vorliegen eines bestätigten Emissionsschutzkonzeptes
- Kontrolle der notwendigen Havarie- und Störfallpläne zur sofortigen Schadensvermeidung bzw. Schadensbegrenzung auf Vollständigkeit und Aktualität
- Kontrolle der Rettungs- und Havariezufahrten
- Kontrolle der Vorsorgemaßnahmen gemäß Hochwasser-, Havarie- und Störfallplan auf Aktualität und Einhaltung
- Kontrolle der rechtzeitigen Information von den Flächeneigentümern/Pächtern über die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme
- Kontrolle und Gewährleistung der Aktualität von Bauzeiten- und Bauablaufplänen
- Mitwirkung und Unterstützung des AG bei Inverzugsetzung der ausführenden Unter-nehmen
- Kontrolle, da