AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E57655897) · Abgerufen am 10.08.2026 21:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b9e0ac29-e056-4467-8246-9e1abee96db3/

0286 Buddenbrookhaus, Erweiterung, Sanierung und Neubau

Notice-ID: b9e0ac29-e056-4467-8246-9e1abee96db3 · Procedure-ID: 6da189b5-2a27-475e-a50e-2d60b8ecd658

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission, Lübeck
Veröffentlicht
15.03.2026
Frist (Submission)
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
180.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für den Neubau und die Erweiterung des Buddenbrookhauses ist die Entkernung und Schadstoffentsorgung der beiden Bestandsgebäude Mengstrasse 4+6 notwendig. Die Gebäude liegen im Innenstadtbereich mit begrenzter Baustelleneinrichtungsfläche. Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden: ca. 1500 qm Entfernung vom KMF-haltigen Dämmstoffen ca. 480 qm Entfernung von schadstoffhaltigen Bodenbelägen im BT Verfahren ca. 2000 qm Abbruch von Innenbekleidungen, Wand- und Deckenbelägen ca. 1700 qm Abbruch von Estrichen und Bodenbelägen zusätzlich Ausbau von Türen, Haustechnik etc.

Vertragslaufzeit

Beginn
24.07.2026
Ende
15.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, 24105

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).