AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von zwei Rettungstransportwagen und einem Rettungstransportwagen zum Transport schwergewichtiger Patienten für den Rettungsdienst der Feuerwehr Magdeburg in 2 Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- Frist (Submission)
- 16.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34114110 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Lieferung von zwei Rettungstransportwagen und einem Rettungstransportwagen zum Transport schwergewichtiger Patienten für den Rettungsdienst der Feuerwehr Magdeburg in 2 Losen Los 1 - Das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt die Beschaffung von zwei Rettungstransportwagen Typ C mit anteiliger Ausrüstung nach gültiger DIN EN 1789. Die Fahrzeuge sind auf einem Transporterfahrgestell aufzubauen, der Aufbau soll als Wechselkoffermodul ausgeführt werden. Los 2 - Das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt die Beschaffung von einem Rettungstransportwagen Typ C mit anteiliger Ausrüstung nach gültiger DIN EN 1789 zum Transport schwergewichtiger Patienten. Das Fahrzeug ist auf einem Transporterfahrgestell aufzubauen, der Aufbau soll als Wechselkoffermodul ausgeführt werden.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 128 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.