AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 14:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b9e2df26-17ef-4e7c-bd83-332b3d077306/

Wilhelm-Raabe-Schule, Um- und Ausbau Dachgeschoss

Notice-ID: b9e2df26-17ef-4e7c-bd83-332b3d077306 · Procedure-ID: a30d0791-ed67-45d5-9dda-41516139bb19

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Lüneburg, Lüneburg
Veröffentlicht
25.03.2026
Frist (Submission)
23.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Dachgeschoss der Wilhelm-Raabe-Schule in Lüneburg soll weiter ausgebaut werden, der bereits ausgebaute Teil soll umgebaut werden. Weiterhin werden einige WC-Anlagen und die Aula saniert. Diese Ausschreibung beinhaltet die Bauleistungen für die Errichtung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen). Es sind ca. zehn Klassenräume, eine Aula und einige Nebenräume mit raumlufttechnischen Anlagen auszustatten. Die dazugehörige RLT-Zentrale mit einer Leistung von ca. 7.000m3/h ist ebenfalls im Dachgeschoss neu zu errichten.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.07.2026
Ende
10.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).