AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.05.2026 10:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b9e4bb7e-79ef-48cf-87f3-c2d00cfabeee/

SSB Umbau und Modernisierung HV - Objektplanung und Technische Ausrüstung

Notice-ID: b9e4bb7e-79ef-48cf-87f3-c2d00cfabeee · Procedure-ID: da01a8fd-f9e8-4e41-be0d-624853a2c785

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Stammdaten

Auftraggeber
SSB Stuttgarter Straßenbahnen AG, Stuttgart
Veröffentlicht
25.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die SSB Straßenbahnen AG beabsichtigt den Umbau und die Modernisierung ihrer Hauptverwaltung in Stuttgart. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung für Gebäude inkl. Freianlagen und der Fachplanung Gebäudetechnik (Elektro, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung, Küchentechnik, Aufzug) gemäß HOAI. - Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nummer 10.1 zu § 34 Absatz 4 HOAI, - Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nummer 11.1 zu § 39 Absatz 4 HOAI, - Technischen Ausrüstung HLSKE gemäß § 53 Nr.1-8 und § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI.

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).