Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Vergeben Bildung & Forschung
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Dienstleistungsauftrag Verteidigung & Sicherheit

Erweiterung der Ausbildungsaustattung Ausbildungszentrum CIR

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz · Rheinland-Pfalz

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Vergabe-Ergebnis

🤔 Vermutlicher Auftragnehmer MBDA Deutschland GmbH · Schrobenhausen (?)
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 15.04.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.

Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist MBDA Deutschland GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Mit dem zu schließenden Vertrag sind die bestehenden Ausbildungsausstattungen/-anlagen des Ausbildungszentrums (AusbZ) Cyber-und Informationsraum (CIR), Abteilung III CommS Air Force Specific (AFS) für die Ausbildung zum "Netzwerk -Konfigurator IT-System FlaRak" und "Netzwerk-Administrator Fernmeldesystem FlaRak" auf die durchgeführten Leistungsforderungen aus den Verträgen - Q/K2CF/LA044/GA262 "Obsoleszenzerweiterung PCM-Netz Phase 3.1, Erstserienumrüstung eines FlaRak-Verbandes" - Q/K2CF/MA038/KA195 "Herstellung der Ausbildungsbereitschaft des Ausbildungszentrums FlaRak" - Q/K2CF/PA003/GA262 "Obsoleszenzbeseitigung PCM-Netz Phase 3.2, Serienumrüstung" zu erweitern. Es sind Funktionalitäten, Administrations-und Konfigurationsschnittstellen der entsprechenden Hard-und Software des Datentransportnetzes Luftverteidigung (DTN LV) der Gefechtsstände und Führungs-/Kommunikationskabinen der FlaRak-Verbände in den Ausbildungsanlagen des AusbZ CIR realitätsnah nachzubilden/ zu simulieren. Dadurch wir die Aus-und Weiterbildung des Fernmelde-und IT-Personals der FlaRak auf die neu eingerüstete Hard-und Software ausgerichtet.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Erweiterung der Ausbildungsaustattung Ausbildungszentrum CIR
  • Preis 100 %

    § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VSVgV

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Preiseinschätzung

Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 720.000 €
Median 933.808 €
Oberes Quartil 22.401.767 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz

Stammdaten
Vergabenummer Q/K2CF/TA036/PA183
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Koblenz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 02.06.2026
CPV-Code 80521000
Bildung (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 1,7) (?)
Erfüllungsort Schrobenhausen
Laufzeit 15.04.2026 – 28.06.2028

Bieter (1)
MBDA Deutschland GmbH · Schrobenhausen

Vergabe-Status (?)
Auftrag vergeben
Im Vergabeergebnis ist kein Auftragnehmer aufgeführt
Vertrag 15.04.2026

Ø Bieter in der Branche 1.7

Historischer Durchschnitt aus 618.760 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.197 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 10 Tage
Schätzwert-Abweichung -24%
KMU-Bieteranteil 43%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer · Zuschlagswert

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