Bekanntmachung über das Auslaufen des Konzessionsvertrages Wasser in der Kernstadt der Stadt Verden (Aller)
Beschreibung
Die Stadt Verden (Aller) macht bekannt, dass der für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Verden (Aller) bestehende Konzessionsvertrag Wasser zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Verden (Aller) beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 30 Jahren abzuschließen. Wasserversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Verden (Aller) mit einer Laufzeit von bis zu 360 Monaten interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Interessenbekundungen gegenüber der Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Rechtsanwältin Lena Kreggenfeld, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm, zu bekunden. Interessierte Bieter werden aufgefordert, den Umschlag deutlich in Blockschrift mit "INTERESSENBEKUNDUNG VERGABE WASSERKONZESSION STADT VERDEN (ALLER) - NICHT ÖFFNEN" zu kennzeichnen und diesen an die oben genannte Postanschrift zu richten. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt Verden (Aller) wird alle Interessierten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist über den weiteren Verfahrensablauf informieren. Diese freiwillige Aufforderung zur Interessenbekundung ist kein formelles Vergabeverfahren. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Die Stadt Verden (Aller) sucht interessierte Wasserversorgungsunternehmen für den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages für die Wasserversorgung in der Kernstadt mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 36 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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