AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/ba0d7473-c67c-4b7b-800e-153ab00a358f) · Abgerufen am 02.10.2026 18:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ba0d7473-c67c-4b7b-800e-153ab00a358f/

Stadtverwaltung Bamberg Druckdienstleistungen - Rahmenvertrag über externe Druckdienstleistungen

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle, Bamberg
Veröffentlicht
27.09.2026
Frist (Submission)
26.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79823000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Bamberg beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags für Druckdienstleistungen. Dieser umfasst externe Druck- und Kopieraufträge, für die Organisationseinheiten der Stadt Bamberg, sowie die Lieferung an diese. Innerhalb des Rahmenvertrages werden Einzelaufträge (Bestellungen) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen erteilt. Der Rahmenvertrag für die Druckdienstleistungen wird beginnend ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 geschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).