AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ba33b7e7-cbda-47df-aedf-c774dea143cd/

(Interne) IT-Dienstleistungen zur Umsetzung des Digitalisierungsinitiative Health Harbor Hamburg H³

Notice-ID: ba33b7e7-cbda-47df-aedf-c774dea143cd · Procedure-ID: 6f206413-7c8e-4760-a9f7-3a0c887dcd7f

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Stammdaten

Auftraggeber
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
06.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

(Interne) IT-Dienstleistungen zur Umsetzung des Projketes Digitalisierungsinitiative Health Harbor Hamburg H³. Bei den Auftraggebern handelt es sich um Klinikträgergesellschaften, die die (lokale) Umsetzung des nach dem KHG geförderten Projektes Digitalisierungsinitiative Health Harbor Hamburg H 3 durchführen. Dieses betrifft die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung und Entwicklung informationstechnischer und kommunikationstechnischer Anlagen, Verfahren und Systeme für telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern der Schwerpunkt- und Maximalversorgung einschließlich der Hochschulkliniken einerseits und Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung andererseits (Digitalisierungsinitiative Health Harbor Hamburg H 3).

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Asklepios Service IT GmbH und Asklepios IT-Services Hamburg GmbH

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).