AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ba7156ab-e822-4fd8-8619-fb6e5baa8f2e) · Abgerufen am 06.10.2026 15:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ba7156ab-e822-4fd8-8619-fb6e5baa8f2e/

Lieferung von vier Rettungstransportwagen (RTW, Typ C DIN EN 1789:2020-12) einschließlich Beladung für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm

Notice-ID: ba7156ab-e822-4fd8-8619-fb6e5baa8f2e · Procedure-ID: a0ce6032-cf42-469d-98b0-c62c7b10e267

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement, Hamm
Veröffentlicht
23.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34114110 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
1.118.126 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung von vier komplett ausgestatteten Rettungstransportwagen, Typ C nach DIN EN 1789:2020-12 für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm in vier Losen in einem offenen Verfahren aus.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2028
Ende
08.06.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Regina Lange Medizintechnik GmbH · Stryker GmbH & Co. KG · Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH
Vertragsabschluss
21.09.2026
Angebotsspanne
900.000 – 900.000 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).