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WEITERENTWICKLUNG UND UNTERSTÜTZUNG BEIM BETRIEB DER MOTIS-SOFTWARE
NRW.Mobidrom GmbH · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenWEITERENTWICKLUNG UND UNTERSTÜTZUNG BEIM BETRIEB DER MOTIS-SOFTWARE🏆 triptix GmbH · Darmstadt
- triptix GmbH · Darmstadt
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: triptix GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Beim ausgeschriebenen Projekt geht es um das Themengebiet der MOBIDROM Routing Services. Das Mobidrom beabsichtigt, für in NRW aktive B2B-Nutzer inter- und multimodale Routenberechnung auf Basis von offenen Daten und OpenSource-Software anzubieten. Ein zentraler Bestandteil dieses Dienstleistungspakets soll die OpenSource-Software MOTIS, sein. Im Rahmen dieses Auftrags sind für das Mobidrom wichtige Funktionalitäten in MOTIS weiterzuentwickeln oder neu hinzuzufügen. Zudem ist das Mobidrom beim Betrieb von MOTIS in einer Cloud-Infrastruktur zu unterstützen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 50 %Preis
Der Angebotspreis wird mit 50% bewertet
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Qualifikation Lead-Developer 30 %Qualität
"Die untenstehende Profiltabelle nennt die konkreten Anforderungen an das Personenprofil des Developerss. Der Bieter muss zu diesen Anforderungen entsprechende Angaben machen. Dazu sind in der Spalte „Auswahl / Eingabe“ die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen. Es sind maximal 15 gewichtete Punkte (GP) für das Personenprofil des Lead-Developers zu erreichen!"
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Qualifikation Developer 20 %Qualität
"Die untenstehende Profiltabelle nennt die konkreten Anforderungen an das Personenprofil des Developerss. Der Bieter muss zu diesen Anforderungen entsprechende Angaben machen. Dazu sind in der Spalte „Auswahl / Eingabe“ die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen. Es sind maximal 10 gewichtete Punkte (GP) für das Personenprofil des Developers zu erreichen!"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzungen und Gesamtwerte der Aufträge/Lose wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen. Die jeweils angegebenen 1,00 € sind nur aus technischen Gründen eingetragen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 44 Tage nach Fristende
Auftragnehmer triptix GmbH1 Veröffentlichung
- 12.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 380 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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