AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ba9a42f3-2eb6-46a4-9bb3-05ca79f19c60) · Abgerufen am 06.09.2026 08:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ba9a42f3-2eb6-46a4-9bb3-05ca79f19c60/

Wartung von Spezialkomponenten und Hotline der Gepäckförderanlage T1

Notice-ID: ba9a42f3-2eb6-46a4-9bb3-05ca79f19c60 · Procedure-ID: a734527d-6398-4338-8965-5dc8e90af500

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundeskartellamt, Bonn
Veröffentlicht
27.12.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50210000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Abschluss einer Vereinbarung zur Wartung einschließlich Hotline und sofern notwendig zur Instandsetzung der Gepäckförderanlage (GFA) T1, bestehend aus ca. 8.000 m Förderband, ca. 2.000 Antriebsmotoren, 2 Kippschalensortern und dezentralen Steuerungskomponenten (SPS) der Gepäckförderanlage. Bei den Wartungsleistungen handelt es sich ausschließlich um notwendige Spezialleistungen, insbesondere um die Anpassung und Aktualisierung von Software. In diesem Zusammenhang werden ggf. auch Ersatzteile und Materialien benötigt, um die Systeme betriebsbereit und auf einem technisch aktuellen Stand zu halten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2023
Ende
31.10.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Vanderlande Industries GmbH
Vertragsabschluss
20.10.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).