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Stadt Weil der Stadt - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Baubetriebshofs im Verhandlungsverfahren - Abgabe erste indikative Angebote
Stadt Weil der Stadt · Weil der Stadt · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadt Weil der Stadt - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Baubetriebshofs im Verhandlungsverfahren - Abgabe erste indikative Angebote🏆 Geiger Schlüsselfertigbau GmbH & Co.KG · Herrenberg
- Geiger Schlüsselfertigbau GmbH & Co.KG · Herrenberg
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Geiger Schlüsselfertigbau GmbH & Co.KG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Weil der Stadt beabsichtigt den Neubau eines zeitgemäßen Baubetriebshofs in Weil der Stadt-Merklingen. Die Stadt Weil der Stadt strebt die Schaffung einer funktionalen und effizienten Arbeitsumgebung für die städtischen Betriebsdiensten an, wobei gleichzeitig die Erfüllung der aktuellen baulichen und ökologischen Standards gewährleistet werden soll. Die geplante Infrastruktur des Betriebshofes umfasst Verwaltungs-, Lager- und Werkstattbereiche. Dabei wird besonderer Wert auf eine wirtschaftlich effiziente Planung gelegt, die durch den Einsatz von seriellen Bauweisen, vorgefertigten Bauteilen und kostenbewussten Materialien erreicht wird. Das Bauprojekt "Baubetriebshof" verfolgt eine ganzheitliche und zukunftsorientierte Planung, die Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Ästhetik miteinander verbindet. Die klar strukturierte Anordnung der Gebäude und Flächen gewährleistet eine effiziente Nutzung. Mit der Umsetzung dieses Projekts wird ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der städtischen Infrastruktur geleistet.
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📅 Laufzeit endet am 09.07.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pauschalfestpreis 65 Pkt.Kosten
Die Bewertung im Kriterium "Pauschalfestpreis" erfolgt anhand des Gesamtpauschalfestpreis für die Planungs- und Bauleistungen (Teil B, Ziffer 1. a) des Angebotsformulars). Im Rahmen der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot die höchste Punktzahl (65 Punkte). Angebote, deren Gesamtsumme die niedrigste angebotene Gesamtsumme um 100% oder mehr überschreiten, erhalten beim Zuschlagskriterium "Preis" 0 Punkte. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
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Projektabwicklung / Terminliche Optimierung 15 Pkt.Qualität
In diesem Kriterium wird das vom Bieter (planerisch und textlich) darzustellende Bauabwicklungskonzept im Hinblick auf die Realisierung des neuen Baubetriebshofs im laufenden Betrieb bewertet.
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Planerische und funktionale Optimierungen 10 Pkt.Qualität
In diesem Kriterium wird der architektonische Gesamteindruck, insbesondere die Angemessenheit der Fassadengestaltung der einzelnen Gebäude sowie deren Zusammenspiel als Gesamtensemble bewertet. Weiterhin wird die Dauerhaftigkeit, Pflegeleichtigkeit und Robustheit der Fassade (z.B. Detaillösungen Anprallschutz fahrender Verkehr) bewertet. Weiterhin wird die Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes (im Kontext der Umgebung sowie auch bezogen auf die Präsenz zum Straßenraum hin) bewertet. Ferner wird in diesem Kriterium die Erschließung des fußläufigen Verkehrs, des fahrenden (und ruhenden) PKW-Verkehrs sowie der Dienstfahrzeuge (LKW) bewertet. Bewertet wird ferner auch die innere Erschließung in den Gebäuden selbst im Hinblick auf Qualität und Flexibilität der innen- und außenräumlichen Beziehungen mit Schaffung von Funktionsbereichen mit sinnvoller Gebäudeorientierung. Die Erschließung muss dabei die funktionalen Vorgaben und Nutzeranforderungen optimal unterstützen. Den Bietern ist es freigestellt, im Rahmen der Optimierungen auch die Konstruktionsart der Gebäude zu modifizieren.
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Technische Optimierungen 10 Pkt.Qualität
In diesem Kriterium wird die Nachhaltigkeit des TGA-Konzeptes bewertet, insbesondere die Qualität der verwendeten Komponenten bei Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro sowie der Mess-, Steuer- und Regeltechnik und deren Zusammenspiel. Zudem wer-den die Nutzerfreundlichkeit (einschließlich Regelung der Räume, Trägheit des Systems) sowie die Qualität des passiven sommerlichen Wärmeschutzes (einschließlich Sonnenschutz) inkl. der Wartungsfreundlichkeit der TGA Anlagen bewertet. Im Hin-blick auf die Nachhaltigkeit wird bewertet, inwieweit der Entwurf eine Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 203 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Geiger Schlüsselfertigbau GmbH & Co.KGZuschlagswert 10.732.635 €1 Veröffentlichung
- 24.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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