AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 20:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/baa67c6b-41e8-4b72-a932-8525ba2596e7/

Applikations-Support eines SAP S/4 Systems und der Anwendung SAC (SAP Analytics Cloud)

Notice-ID: baa67c6b-41e8-4b72-a932-8525ba2596e7 · Procedure-ID: 6fa52c72-60e8-4a4d-89e1-1c4e8d5f8f49

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
26.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
679.680 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist der System- und Prozess-Support bei Störungen und die Verbesserung bzw. Weiterentwicklung durch Konfiguration (Customizing) oder Programmierung bei kleineren Änderungsanforderungen der nachfolgend genannten Applikationen. Supportleistungen für Fehleranalyse, Fehlerbehebung, Weiterent-wicklungen und kleine Anpassungen bis zu 10 Personentage (PT) sind vom Vertrag abgedeckt. Die durchzuführenden Supportleistungen werden vom AG durch dessen 1-/2-Level-Support vorqualifiziert.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
31.03.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
26.08.2025
Zuschlagsentscheidung
15.08.2025
Angebotsspanne
679.680 – 1.492.992 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).