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Stadt Kappeln Sanierungsträger Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge
Stadt Kappeln · Kappeln · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadt Kappeln Sanierungsträger Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge🏆 BIG Städtebau · Kronshagen
- BIG Städtebau · Kronshagen
Beschreibung
Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge"
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar (ZK 1) 30 %Preis
Höhe des Honorars (Punkteskala von 5 - 1; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK 2.1) 10 %Qualität
Darstellung der konzeptionellen Vorgehensweise, ausgehend vom konkreten Projekt, Erläuterung der vorgesehenen Teilschritte des Projektes (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Qualifikation (ZK 3.1) 10 %Qualität
Angaben zum/zur vorgesehene/n Projektleiter/-in und Stellvertreter/-in, zur beruflichen Qualifikation der Mitglieder des Projektteams, zu persönlicher Berufserfahrung und Referenzen der Mitglieder des Projektteams. (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Organisation des Projektteams (ZK 3.2) 10 %Qualität
Angaben zur zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt (zeitlich als prozentualer Anteil an der Arbeitskraft), Anteil des Projektleiters / der Projektleiterin an der Leistungserbringung, örtlich nach Anfahrts-zeit vom angebotenen Büro-Standort (im Auftragsfall, nicht notwendig schon vorhandene Niederlassung), Angaben zu Einsatzplanung und vorgesehene Maßnahmen bei außerplan-mäßigen Ausfällen von Teammitgliedern (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK 2.2) 5 %Qualität
Dauer bis zum Beginn der Projektbearbeitung nach Zuschlagserteilung (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK 2.3) 5 %Qualität
Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektsteuerung, Funktion der Projektleitung, Umgang mit unvorhersehbaren Problemstellungen, Methode der Lösungsfindung, Umgang mit Konfliktsituationen, Kommunikation mit der Auftraggeberin (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (ZK 2.4) 5 %Qualität
Darstellung der Vorgehensweise und der Instrumente bei der Einbindung von Politik, Verwaltung, betroffenen Eigentümer/-innen und Öffentlichkeit (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes/der Klimafolgenanpassung (ZK 2.5) 5 %Qualität
Darstellung der Vorgehensweise und der Instrumente zur Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes/der Klimafolgenanpassung (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Qualität des Managements von Fördermitteln (ZK 4.1) 5 %Qualität
Angaben zur Beratung zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung (sowie zum Verhältnis zu anderen Programmen einschließlich der Fördermöglichkeiten für private Eigentümer/-innen) und zum Management von öffentlichen Fördermitteln von der Beratung über die Beantragung bis hin zur Abrechnung (Verwaltung) für die Kommune (unbeschadet der Anforderungen der Leistungsbeschreibung und der ohnehin zu beachtenden und nicht verhandelbaren Mindestanforderungen an den Umgang mit Städtebauförderungsmitteln nach BauGB und Städtebauförderungsrichtlinien SH) (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Methodik der Terminplanung und -sicherung (ZK 4.2) 5 %Qualität
Darstellung der Instrumente zur Terminplanung und der Maßnahmen zur Sicherung von vereinbarten oder vorgegebenen Terminen/Fristen (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Methodik der Kosteneinhaltung (ZK 4.3) 5 %Qualität
Darstellung der Methodik der Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kosteneinhaltung, z.B. Aufzeigen kostengünstiger Varianten, Vermeidung von Mehrkosten (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
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Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (ZK 4.4) 5 %Qualität
Darstellung der vorgesehenen Abrechnung und Dokumentation des Zeitaufwands und seiner Taktung (Einheiten) unter dem Aspekt der Prüfbarkeit (Skala von 5 - 1 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 225.000 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 266 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BIG StädtebauZuschlagswert 225.000 €1 Veröffentlichung
- 06.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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