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Regeneration ERX3000
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hagenuk Marinekommunikation
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von Nachfolgegeräten für HF-Funkeinrichtungen der Serie 3000 (TRX 3050, TRX 3100, RX 3002).
- Ziel ist die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft und Instandsetzbarkeit bis 2035.
- Es handelt sich um eine Beschaffung von Liefergegenständen (supplies) im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung.
- Der CPV-Code 32230000 deutet auf Funksende- und -empfangsgeräte hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Steuereinheit ERX 3000 sowie die Stromversorgungsgeräte der in den Marinefunksende/-empfangsstellen und auf den ortsfesten Funkstellen der Luftwaffe genutzten HF-Funkeinrichtungen der Serie 3000 des Herstellers Hagenuk Marinekommunikation sind vom Hersteller aufgrund von obsoleten Baugruppen abgekündigt. Alternative Lösungsmöglichkeiten wie "last time buy" zur Bevorratung der obsoleten Baugruppe wurden bereits ausgeschöpft. Um die Einsatzbereitschaft und Instandsetzbarkeit über die geplante Nutzungsdauer bis 2035 zu gewährleisten, müssen die Geräte durch Nachfolgegeräte ersetzt werden. Es sind die Geräte 500W HF-Sender/Empfänger TRX 3050, die 1KW HF-Sender/Empfänger TRX 3100 sowie die Allwellenempfänger RX 3002 betroffen. Im Rahmen des Vorhabens sollen die für den Tausch der obsoleten Steuereinheit ERX 3000 auch die Netzteile PS 3050 / PS 3100 sowie die Allwellenempfänger RX3002 ersetzt werden.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Zuschlagskriterium Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Hagenuk Marinekommunikation1 Veröffentlichung
- 24.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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