AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/141794) · Abgerufen am 30.07.2026 13:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bae53bb8-99a2-4285-9680-d5eda923c3d0/

Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung

Notice-ID: bae53bb8-99a2-4285-9680-d5eda923c3d0 · Procedure-ID: 50b0fcea-590f-4d28-a6d2-5706fe0a38a1

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Baunatal, Baunatal
Veröffentlicht
24.02.2025
Frist (Submission)
24.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55523000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
261.765 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung für insg. 8 Einrichtungen in 4 Ortsteilen bei einer einfachen Wegstrecke von 13 Km. Lieferung an 5 Tagen pro Woche an ca. 220 Tagen im Jahr. Regelmäßig müssen rd. 347 Essen geliefert werden. Das Essen muss für Kinder von 1 bis 10 Jahren geeignet sein. Alle Essen müssen in der Zeit zwischen 11.15 Uhr und 12 Uhr ausgeliefert werden. Mit dem Angebot sind einzureichen: Verpflegungskonzept, Referenzen von vergleichbaren Aufträgen, diverse Eigenerklärungen und Vierwochenspeiseplan.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).