AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 20:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bafe32e4-07e2-4c08-ab84-3af01e507199/

Rahmenvereinbarung für Bau- und Materialleistungen zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur in Losen (Clustern)

Notice-ID: bafe32e4-07e2-4c08-ab84-3af01e507199 · Procedure-ID: 99baa4c9-ad27-48dc-9ffd-09cda04d7cfa

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Stammdaten

Auftraggeber
Laber-Naab Infrastruktur GmbH, Parsberg
Veröffentlicht
27.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45231000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Ausschreibung von Bau- und Materialleistungen auf Grundlage eines Bauvertrags als Rahmenvereinbarung mit einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm in Form einer sog. teilfunktionalen Leistungsbeschreibungzur Errichtung eines Glasfasernetzes in den Gebieten der öffentlichen Gesellschafter der Laber-Naab Infrastruktur GmbH in drei Losen (Cluster). Für jedes der Lose (Cluster) soll ein Bauvertrag als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen werden (sog. Einpartnerrahmenvereinbarung).

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
1460 Tage

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Aytac Bau GmbH · Josef Rädlinger Bauunternehmen GmbH · Walter Bauer GmbH
Vertragsabschluss
03.01.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).