AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=297673) · Abgerufen am 11.08.2026 03:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bb0104d2-631e-4ec8-bcd8-fdd6d3dd624b/

Sanierung/Neubau Schule Kösching - Estricharbeiten

Notice-ID: bb0104d2-631e-4ec8-bcd8-fdd6d3dd624b · Procedure-ID: 05fdf2de-eb8d-42cf-a7db-a0d5a130fe27

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Stammdaten

Veröffentlicht
19.07.2024
Frist (Submission)
02.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Marktgemeinde Kösching plant den Neubau der Schule Kösching. Der Bauabschnitt 1 beinhaltet den Hort und die Grundschule mit HPT. Das Schulgebäude besteht aus dem Erdgeschoss und 2 Obergeschossen, es ist teilunterkellert. Gebäudelänge: 52,6 m Gebäudetiefe: 23,3 m Gebäudehöhe: 12,55 m Das Dach ist ein Pultdach aus Stahlbeton mit 5% Gefälle. Massen: - 3000 m2 Untegrundreinigung - 700 m2 Feuchtigkeitssperre, selbstklebend - 340 m² Zementestrich Aufbau 12cm oFBH - 350 m² Zementestrich Aufbau 30cm mit FBH - 2310 m2 Zementestrich Aufbau 20cm mit FBH - 2000 m PE-Randdämmstreifen - 100 m Dehnfuge - 200 m Rissfugen - 20 m Abstellung - 3000 m² Zulage Anhydritestrich - 3000 m2 Zulage Beschleuniger

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Markt Kösching, Kösching

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).