AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 22:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bb01dfec-d93a-488a-9e04-d70bae028132/

Ausstattung Flurzonen BA 1 + 2 Immanuel-Kant-Gymnasium Tuttlingen

Notice-ID: bb01dfec-d93a-488a-9e04-d70bae028132 · Procedure-ID: b2001362-4658-4872-b880-b862635cd385

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Tuttlingen, Tuttlingen
Veröffentlicht
23.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39100000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
225.640 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auf dem Schulcampus Tuttlingen werden an den Gebäuden der beiden städtischen Gymnasien Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) und Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) bautechnische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Beide Gymnasien werden jeweils als 4-zügige gymnasiale Standorte saniert, umgestaltet und erweitert, sodass das ursprünglich 3-zügige OHG um einen Erweiterungsbau mit Fachklassen ergänzt wird, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Ausgeschrieben wird die Ausstattung der Flurzonen des Immanuel-Kant-Gymnasiums mit neuem Mobiliar, das die Brandschutzvorschriften erfüllt.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.04.2026
Ende
29.05.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.03.2026
Zuschlagsentscheidung
09.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).