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nichtplanmäßige Instandsetzung Hochseeschlepper BORKUM, Kl. 722
Marinearsenal DO Wilhelmshaven · Wilhelmshaven · Niedersachsen · Bundesbehörde
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Beschreibung
Duchführen der nichtplanmäßigen Instandsetzung Hochseeschlepper BORKUM
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Nichtplanmäßige Instandsetzung des Hochseeschleppers BORKUM (Klasse 722) durch das Marinearsenal Wilhelmshaven.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
=> Abgabe eines aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszugs (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen"
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
=> Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-B-V034 (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB), siehe Vergabeunterlagen Teilnahmewettbewerb download unter http://baainbw.de; Menüpunkt: Vergabe>Unterlagen zur Angebotsabgabe; =>Für den Fall von Bewerber- /Bietergemeinschaften: Erklärung des Bewerbers betreffend die Gründung einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft. Nachweis über Formblatt B-V 47. (s. Vergabeunterlagen Teilnahmewettbwerb bzw. download unter http://baainbw.de; Menüpunkt: Vergabe>Unterlagen zur Angebotsabgabe)";
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Gesamtjahresumsatz
=> Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes des Unternehmens, bezogen auf Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
=> Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft. Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit: - 1 EA Stromanschluss 3AC/440V/60Hz/500A nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3. - 2 EA unabhängige Feuerlöschanschlüsse für C-Rohre mit einem Druck von mindestens 9 bar, alternativ kann auch ein, von der örtlichen Feuerwehr genehmigtes, Feuerschutzkonzept auf Basis von transportablen Löschlösungen zur Anwendung kommen. - Frischwasseranschluss für das Seekühlwassersystem während der Dockung. - Frischwasseranschluss für das Bordsystem und Liefern von Frischwasser mit Keimfreiheitszertifikat. - Abwasseranschlüsse für Grau- und Schwarzwasser. - Getrocknete Steuer- und Arbeitsluft mit 6-8 bar. - Beheizen und Belüften des gesamten Schleppers oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes; => Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, den Schlepper jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) des Schleppers am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist. => Vorhandensein einer Pier, mit einer Pierlänge die es erlaubt, den Schlepper sicher ohne Überstehen zu vertäuen. => Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schleppers (zu berücksichtigender Tiefgang des Schleppers: 5,60m) und der Oberkante Pallung bei der Trockenstellung (Docken/Slippen/Pallen) mindestens 400 mm beträgt (siehe dazu GA-Plan). => Das Dock bzw. die Slipanlage lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung des Schleppers zu (keine Berührung der Einhausung mit dem Schlepper). => Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens 6500 mm. => Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier, um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schleppersilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis zu 25t transportiert werden können. =>Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel. => Verfügbarkeit einer freien Fläche (mindestens 10 m Länge hinter dem Heckspiegel des Schleppers) im Dock bzw. auf dem Slip, um jederzeit die Propellerwelle ziehen zu können. => Herstellbarkeit einer Pallungshöhe von 1200 mm im Dock bzw. auf dem Slip. Der zu erbringende Nachweis zu dem jeweiligen Eingungskriterium ist dem Dokument "AzA_Anlage_zum_Vertrag_Anlage 5_Eignungskriterien_BOR(2).pdf" zu entnehmen.
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Umweltmanagement-Maßnahmen
=> Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung. => Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab. Der zu erbringende Nachweis zu dem jeweiligen Eingungskriterium ist dem Dokument "AzA_Anlage_zum_Vertrag_Anlage 5_Eignungskriterien_BOR(2).pdf" zu entnehmen.
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Qualitätsmanagement
=> Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt. => Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln. => Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung. => Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht. Der zu erbringende Nachweis zu dem jeweiligen Eingungskriterium ist dem Dokument "AzA_Anlage_zum_Vertrag_Anlage 5_Eignungskriterien_BOR(2).pdf" zu entnehmen.
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
=> Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer verfügt über Erfahrungen bei der Instandhaltung von Pumpen, Schiebern, Absperrklappen und Ventilen. => Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ist in der Lage Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen. => Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1. Der zu erbringende Nachweis zu dem jeweiligen Eingungskriterium ist dem Dokument "AzA_Anlage_zum_Vertrag_Anlage 5_Eignungskriterien_BOR(2).pdf" zu entnehmen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
=> Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Einheiten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Hochseeschlepper, Taucherschulboote, Tender, Korvetten, Fregatten, Einsatzgruppenversorger). Der zu erbringende Nachweis zum Eingungskriterium ist dem Dokument "AzA_Anlage_zum_Vertrag_Anlage 5_Eignungskriterien_BOR(2).pdf" zu entnehmen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
=> Die Bestimmungen der AQAP 2131:2017 (NATO-Qualitätssicherungsforderungen für abschließende Prüfungen) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung werden erfüllt und eingehalten. Der zu erbringende Nachweis zum Eingungskriterium ist dem Dokument "AzA_Anlage_zum_Vertrag_Anlage 5_Eignungskriterien_BOR(2).pdf" zu entnehmen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
=> Sofern das Vorhaben an einem Standort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden soll, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. Sofern das Vorhaben im Ausland durchgeführt werden soll, ist folgendes Eignungskriterium zu erfüllen: Bei der Durchführung des Vorhabens im Ausland oder durch einen ausländischen Auftragnehmer stehen immer mindestens zwei Dolmetscher/innen (m/w/d), Deutsch - Landessprache der Werft und Arbeitssprache der Werft, zur Verfügung, die jederzeit für alle Fragen des Auftraggebers ansprechbar und ausschließlich für dieses Instandsetzungsvorhaben tätig sind und über eine Zertifizierung nach DIN EN 17100 und DIN EN 27001 verfügen. => Das an Bord eingesetztes Personal wird von einem Vorarbeiter geführt, der sich in der deutschen Sprache sicher verständigen kann. => Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie zwei geeignete Vertreter/innen zur Verfügung, der/die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht/beherrschen. Der zu erbringende Nachweis zu dem jeweiligen Eingungskriterium ist dem Dokument "AzA_Anlage_zum_Vertrag_Anlage 5_Eignungskriterien_BOR(2).pdf" zu entnehmen.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
=> Zur Koordination der Restpunktabwicklung sowie der Abarbeitung von Gewährleistungspunkten auch nach Abschluss des Instandsetzungszeitraums ein bevollmächtigter Vertreter des Auftragnehmers am Liegeplatz des Schleppers in Wilhelmshaven ständig vor Ort sein wird, der in Qualifikation und (Entscheidungs-) Kompetenz dem Projektleiter entspricht. Der zu erbringende Nachweis zum Eingungskriterium ist dem Dokument "AzA_Anlage_zum_Vertrag_Anlage 5_Eignungskriterien_BOR(2).pdf" zu entnehmen.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
=> Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Der zu erbringende Nachweis zum Eingungskriterium ist dem Dokument "AzA_Anlage_zum_Vertrag_Anlage 5_Eignungskriterien_BOR(2).pdf" zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 14.04.2026 -
- Frist 07.04.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 07.04.2026 - aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 448 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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