AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8HJJ3/documents) · Abgerufen am 25.08.2026 09:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bb0fbf61-88d0-40de-b6b2-1acf56de6575/

Server- und Storagetechnik

Notice-ID: bb0fbf61-88d0-40de-b6b2-1acf56de6575 · Procedure-ID: fc5a58c9-420d-448f-a0f2-79a4749542ec

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg, Potsdam
Veröffentlicht
22.08.2026
Frist (Submission)
22.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48820000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Server- und Netzwerktechnik inkl. Software und Unterstützungsleistungen — Server- und Netzwerktechnik inkl. Software und Unterstützungsleistungen — Server- und Netzwerktechnik inkl. Software und Unterstützungsleistungen — Server- und Netzwerktechnik inkl. Software und Unterstützungsleistungen

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Servertechnik

Auftragsart
Lieferauftrag

Los 2 — Storagetechnik

Auftragsart
Lieferauftrag

Los 3 — Software

Auftragsart
Lieferauftrag

Los 4 — Unterstützungsleistung

Auftragsart
Dienstleistungsauftrag

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).