AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-191fb2527ea-7706902739aa097a) · Abgerufen am 17.10.2026 15:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bb20f0c2-befb-4423-ae37-b212967a8831/

Reinigung von RLT-Anlagen (Rahmenvereinbarung)

Notice-ID: bb20f0c2-befb-4423-ae37-b212967a8831 · Procedure-ID: 3cc9bf20-29a1-4a6b-8bca-b28e8c05052e

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Mannheim, Mannheim
Veröffentlicht
01.10.2024
Frist (Submission)
04.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
260.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Reinigung von RLT-Anlagen (Rahmenvereinbarung)

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Stadtkreis Mannheim (ohne Hochschulen)

Geschätzter Wert
90.000 €

Los 2 — Schulen und Hochschulen

Geschätzter Wert
100.000 €

Los 3 — Stadtkreis Heidelberg (ohne Hochschulen)

Geschätzter Wert
30.000 €

Los 4 — Rhein-Neckar-Kreis

Geschätzter Wert
40.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
07.01.2025
Ende
30.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).