AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 02:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bb3c9dac-e419-4944-a9e2-3012f42a8c10/

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Notice-ID: bb3c9dac-e419-4944-a9e2-3012f42a8c10 · Procedure-ID: 14e24440-8b77-4b21-bfe3-8da952066c9b

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Berlin
Bezugsberechtigte
AOK Baden - Württemberg; AOK Bayern - Die Gesundheitskasse; AOK Bremen/Bremerhaven; AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen; AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; AOK NordWest - Die Gesundheitskasse; AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen; AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse; AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse; AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse; gkv informatik eGbR; ITSCare - IT - Services für den Gesundheitsmarkt GbR
Veröffentlicht
23.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Maximum
1 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Dienstleistung ist die Bereitstellung und Verwaltung von Netigate-Lizenzen für die AOK-Gemeinschaft als Rahmenvertrag.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.04.2025
Zuschlagsentscheidung
22.04.2025
Angebotsspanne
1 – 1 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).