AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ausstattung und Elektrogroßgeräten für den Landkreis Potsdam-Mittelmark
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Potsdam-Mittelmark, Bad Belzig
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39000000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die bedarfsabhängige Lieferung diverser Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsunterkünfte sowie sonstige Einrichtungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark abzuschließen.
Lose
5 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 2 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (5)
- Jaxmotech GmbH · mso Maja Schattkowsky objektausstattung e.K. · SAXHO Guest Supplies GmbH · Warenhandel & Objektplanung - Marco Linde · Winter, Reisner & Co GmbH & Co KG
- Vertragsabschluss
- 31.08.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 24.07.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (5)
- Jaxmotech GmbH (Saarlouis)
- mso Maja Schattkowsky objektausstattung e.K. (Redwitz a. d. Rodach)
- SAXHO Guest Supplies GmbH (Dresden)
- Warenhandel & Objektplanung - Marco Linde (Redebas)
- Winter, Reisner & Co GmbH & Co KG (Hamburg)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).