AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d1fd643c0-23d327b3597e3de8) · Abgerufen am 25.09.2026 01:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bb48ae09-dc38-4353-bd96-84c592678aa7/

Bestandsaufnahme & Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Notice-ID: bb48ae09-dc38-4353-bd96-84c592678aa7 · Procedure-ID: 0cbeb592-8b02-4942-8bcf-b730671023ac

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Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme, Stuttgart
Veröffentlicht
24.03.2026
Frist (Submission)
29.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71630000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Aussschreibung ist die Beschaffund der Dienstleistung zur Bestandsaufnahme & Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel am Standort Stuttgart & Tübingen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Standort Stuttgart

Erfüllungsort
Stuttgart

Los 2 — Standort Tübingen

Erfüllungsort
Tübingen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).