AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/bb68f466-07fd-4e6b-8423-23151970f578) · Abgerufen am 26.09.2026 23:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bb68f466-07fd-4e6b-8423-23151970f578/

Lieferung kopfbewegten, automatisierten LED-Profilscheinwerfer (Movinglights)

Notice-ID: bb68f466-07fd-4e6b-8423-23151970f578 · Procedure-ID: e84ddc2d-6ca0-4ba0-9960-afb827f97881

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayreuther Festspiele GmbH, Bayreuth
Veröffentlicht
21.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31500000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Zuschlagswert
233.415 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Mittels dieses Vergabeverfahrens sollen geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmen mit der Lieferung von LED-Profilscheinwerfern (Movinglights) bezüglich den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten beauftragt werden. Sollten Alternativen angeboten werden, muss sichergestellt sein, dass sie zu 100% mit dem vorhandenen System kompatibel sind und ohne Abweichung mit den vorhandenen Scheinwerfern dieser Serie (Halcyon Platinum und Titanium jeweils High Fidelity) fehlerfrei und ohne größere Ein-/Umstellung bedienbar sein. Eine Wartung vor Ort muss jederzeit kurzfristig möglich sein.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.11.2025
Ende
19.12.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Thomann GmbH
Vertragsabschluss
12.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).