AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=836088) · Abgerufen am 30.07.2026 18:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bb6cb4c6-ddfb-4827-8c95-a23c2ff106ab/

Lieferung eines Futtermischwagens

Notice-ID: bb6cb4c6-ddfb-4827-8c95-a23c2ff106ab · Procedure-ID: 4b33addb-f04e-403f-9d51-cf55d664b61c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, Iden
Veröffentlicht
06.02.2026
Frist (Submission)
16.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
16000000 — Landwirtschaftliche Maschinen
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der landwirtschaftliche Betrieb der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau hält am Standort Iden ca. 400 Milchkühe mit Nachzucht, 50 Mutterkühe (in der Winterfütterung) und 350 Schafe. Es soll ein selbstfahrender Futtermischwagen beschafft werden, der für die Herstellung von TMR (Total Mixed Ration) bei einer Betriebszeit von 6 bis 7 Stunden täglich geeignet ist. Den konkreten Leistungsumfang und die erforderliche Ausstattung der zu beschaffenden Maschine entnehmen Sie der Anlage zur Leistungsbeschreibung. Die Gewährleistung beträgt mindestens ein Jahr oder 1.000 Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst eintrifft. Der Gewährleistungszeitraum ist im Angebot zu benennen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
9 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).