AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRW6XNU/documents) · Abgerufen am 22.09.2026 03:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bb748522-13c6-441b-9a9b-00d50bc26f96/

Gigabitausbau LK Ostprignitz-Ruppin

Notice-ID: bb748522-13c6-441b-9a9b-00d50bc26f96 · Procedure-ID: fb403227-e4ec-467a-a79e-e4c14564b6be

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Der Landrat, Neuruppin
Veröffentlicht
05.03.2024
Frist (Submission)
08.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64200000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
86.126.403 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zu-wendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 31.03.2023) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Cluster West (Los 1) und Cluster Ost (Los 2).

Lose

2 Lose.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
9 MONTHS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).