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Wäschevollversorgung
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · Dresden · Sachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenWäschevollversorgung🏆 Elis GmbH · Hamburg
- Elis GmbH · Hamburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Elis GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wäschevollversorgung des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden (UKD), der UKD Service gGmbH sowie der Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 75 %
kalkulatorischer Bewertungspreis / kalkulatorischer Jahrespreis
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Qualität 25 %
Unterkriterien: Konzept "Qualität der Wäscheversorgung" (Wichtung 50 / 100 Punkte) / Konzept "Kundenbetreuung / -beratung" (Wichtung 50 / 100 Punkte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 19.01.2026).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 26.09.2025 Der Auftraggeber hat am 23.09.2025 das Nachschreiben 4 veröffentlicht sowie in diesem Zusammenhang die Vergabeunterlage "Anlage 1- Wäschekatalog und Preiszusammenstellung" in einer abgeänderten / korrigierten Version zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber verlängert daher - um den Bietern / interessierten Unternehmen die Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen im Rahmen der Angebotserstellung zu ermöglichen - die bisher am 24.09.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 26.09.2025, 10.00 Uhr.
- Frist 24.09.2025 Der Auftraggeber verlängert die bisher am 10.09.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 24.09.2025, 10.00 Uhr. In diesem Zusammenhang verlängert der Auftraggeber zudem die bisher am 30.12.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 13.01.2026. Der Auftraggeber ändert zudem Anforderungen an vom Bieter und ggf. bzgl. eines Unterauftragnehmers nachzuweisender Referenzprojekte (vergleichbarer Auftraggeber). Der Auftraggeber stellt die von den bisher getroffenen Änderungen, Festlegungen betroffenen Vergabeunterlagen: "Hinweise zum Vergabeverfahren und zur Angebotserstellung" und Anlage 3 - "Angaben zu den Verbrauchsstellen" in einer entsprechend abgeänderten / aktualisierten Version (mit dem Stand 21.08.2025) zur Verfügung, in der die bisher erfolgten Änderungen, Festlegungen entsprechend umgesetzt wurden (vgl. rote Schriftfarbe im Dokument). · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 10.09.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 125 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Elis GmbH1 Veröffentlichung
- 29.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 152 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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