AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSSV/documents) · Abgerufen am 23.10.2026 16:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bba0a9be-fb7c-49e9-841d-5e72d6b4b40f/

Arzneimittelbeschaffung für die Standorte Morin-gen/Göttingen, Brauel und Bad Rehburg des Maßregel-vollzugszentrum Niedersachsen

Notice-ID: bba0a9be-fb7c-49e9-841d-5e72d6b4b40f · Procedure-ID: cac0ce71-7b25-4d33-8c0d-143ee9b63918

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Stammdaten

Auftraggeber
Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen, Moringen
Veröffentlicht
09.10.2026
Frist (Submission)
10.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85100000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für das Niedersächsische Maßregelvollzugszentrum (MRVZN) soll eine Rahmenvereinbarung in Form eines Krankenhausversorgungsvertrags für die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, apotheken-pflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren i.S.v. §1a Abs. 10 Apothekenbetriebsord-nung (ApBetrO) vergeben werden. Das Vergabeverfahren basiert auf § 1 (3) der "Arzneimittelpreisverordnung" vom 14.11.1980 in der zeit-aktuellen Fassung, wonach Krankenhäuser und diese nach § 14 Absatz 8 Satz 2 des Apothekengesetztes gleichgestellte Einrichtungen sowie Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten von den Preis-spannen und Preisen der Apotheken ausgenommen sind. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen. — Für das Niedersächsische Maßregelvollzugszentrum (MRVZN) soll eine Rahmenvereinbarung in Form eines Krankenhausversorgungsvertrags für die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, apotheken-pflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren i.S.v. §1a Abs. 10 Apothekenbetriebsord-nung (ApBetrO) vergeben werden. Das Vergabeverfahren basiert auf § 1 (3) der "Arzneimittelpreisverordnung" vom 14.11.1980 in der zeit-aktuellen Fassung, wonach Krankenhäuser und diese nach § 14 Absatz 8 Satz 2 des Apothekengesetztes gleichgestellte Einrichtungen sowie Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten von den Preis-spannen und Preisen der Apotheken ausgenommen sind. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen. — Für das Niedersächsische Maßregelvollzugszentrum (MRVZN) soll eine Rahmenvereinbarung in Form eines Krankenhausversorgungsvertrags für die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, apotheken-pflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren i.S.v. §1a Abs. 10 Apothekenbetriebsord-nung (ApBetrO) vergeben werden. Das Vergabeverfahren basiert auf § 1 (3) der "Arzneimittelpreisverordnung" vom 14.11.1980 in der zeit-aktuellen Fassung, wonach Krankenhäuser und diese nach § 14 Absatz 8 Satz 2 des Apothekengesetztes gleichgestellte Einrichtungen sowie Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten von den Preis-spannen und Preisen der Apotheken ausgenommen sind. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).