AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/bbb1282a-29e1-438a-9fb4-c1a949673f66) · Abgerufen am 27.10.2026 20:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bbb1282a-29e1-438a-9fb4-c1a949673f66/

vergebener Auftrag Telekommunikationsinfrastruktur für die Außenstellen der LOTTO Hamburg GmbH

Notice-ID: bbb1282a-29e1-438a-9fb4-c1a949673f66 · Procedure-ID: 13b4c536-4d43-4fc0-8736-e4cd4f3bbef3

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Stammdaten

Auftraggeber
LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
16.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
3.300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens waren WAN-Netzdienstleistungen (geschlossenes, nicht öffentliches WAN-Netz) für die Kommunikation zwischen den Annahmestellen der LOTTO Hamburg GmbH und den Rechenzentren der LOTTO Hamburg GmbH als Managed Service inkl. Bereitstellung der Abschlussgeräte sowie weiterer Dienstleistungen.

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
DTBS Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Vertragsabschluss
23.06.2025
Zuschlagsentscheidung
10.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).