AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/bbd45f2e-d51f-4715-a6b9-c7ba0e4b8f55) · Abgerufen am 28.10.2026 05:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bbd45f2e-d51f-4715-a6b9-c7ba0e4b8f55/

Elektroinstallationsarbeiten

Notice-ID: bbd45f2e-d51f-4715-a6b9-c7ba0e4b8f55 · Procedure-ID: b7f2971f-ffc9-423b-a1a5-03c9fec2b2a4

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Stammdaten

Veröffentlicht
03.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
3.320.290 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

o 22 Stück Standschrank als Unterverteiler o 108 Stück Zimmerverteiler o ca. 90.000 m Starkstromkabel/ Starkstromleitung o ca. 3000 Stück Steckdosen o ca. 250 KNX Komponenten o ca. 1.700 Stück Leuchteneinheiten o 1 Stück Zentralbatterieanlage Sicherheitsbeleuchtung o 26 Stück Autoladepunkt o ca. 155.000 m Schwachstromkabel/ Schwachstromleitung o ca. 950 Stück Netzwerkanschlusseinheiten o 12 Stück Netzwerkschrank o 5 Stück Sprechstellen IP o 9 Stück Zentrale Rufanlage/Lichtruf o 1 Stück SAT Anlage o 4 Stück Videokameras/Zentrale o 2 Stück NRA- Zentrale Treppenhaus Inkl. Wartungsvertrag mit 4 Jahren Laufzeit

Vertragslaufzeit

Beginn
08.09.2025
Ende
14.05.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Heldele Aalen GmbH
Vertragsabschluss
01.07.2025
Zuschlagsentscheidung
01.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).