AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistung und externes Projektcontrolling für Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Berlin
- Veröffentlicht
- 26.11.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Zuschlagswert
- 778.842 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die projektbegleitenden Leistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistung und des externen Projektcontrollings (Projektbegleitung) im Rahmen der Entwicklung einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See in Bezug auf das bereits laufende Vergabeverfahren (Vorbereitung und Teilnahme an Verhandlungsphase II der Angebotsphase II sowie der Angebotsphase III, vgl. auch Abbildung 1), die dazu zu absolvierende Definitionsphase gemeinsam mit dem beauftragten Entwicklungspartner, sowie, nach Schließung des Bauvertrags am Ende der Definitionsphase, die darauf folgende Entwicklungs- und Bauphase (optional). Die Definitionsphase gilt mit Schließen des Bauvertrags als beendet. Die Leistung ist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages entsprechend den Erfordernissen der einzelnen Leistungsphasen und in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (AG`in) zu erbringen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2025
- Ende
- 31.07.2026
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH
- Vertragsabschluss
- 12.09.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 01.09.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.