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Rahmenvereinbarung zur Unterstützung des USU KnowledgeCenter (KC) sowie optionale Lizenzbeschaffung
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau · Sachsen-Anhalt · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung zur Unterstützung des USU KnowledgeCenter (KC) sowie optionale LizenzbeschaffungRahmen 384.711 €🏆 USU GmbH · Möglingen
- USU GmbH · Möglingen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Unterstützung des USU KnowledgeCenter (KC) und optionale Lizenzbeschaffung.
- Der Auftraggeber ist das Umweltbundesamt mit Sitz in Dessau-Roßlau.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit dem CPV-Code 72000000.
- Das Verfahren ist eine nicht offene Vergabe mit vorherigem Teilnahmewettbewerb.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung des USU KnowledgeCenter (KC) sowie optionale Lizenzbeschaffung
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2099
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 100× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
Es wird kein Wettbewerb hergestellt, weshalb der Bruttoangebotspreis zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer USU GmbH1 Veröffentlichung
- 21.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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