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Durchführung der Datenneubearbeitung - Re-Processing 2D-Seismik Ostwestfalen-Lippe
Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb - · Krefeld · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDurchführung der Datenneubearbeitung - Re-Processing 2D-Seismik Ostwestfalen-Lippe🏆 Pre Stack Solutions-GEO AS · Oslo
- Pre Stack Solutions-GEO AS · Oslo
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Pre Stack Solutions-GEO AS. Die übrigen 7 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Durchführung der Datenneubearbeitung - Re-Processing 2D-Seismik Ostwestfalen-Lippe-gemäß den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erfahrung des eingesetzten Personals 80 Pkt.Qualität
Gemäß 3.2c der Vergabeunterlage. Bitte die dort genannte Dokumente dem Angebot hinzufügen.
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Preis Grundleistung 15 Pkt.Kosten
Für die Angebotswertung wird die als wertungsrelevant gekennzeichnete Summe zur Grundleistung im Preisblatt von Anlage 1 zur VU zum Preisvergleich herangezogen. Diese Summe wird mit 15% gewichtet
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Preis Bedarfsleistung 5 Pkt.Kosten
Für die Angebotswertung wird die als wertungsrelevant gekennzeichnete Summe zur Bedarfsleistung im Preisblatt von Anlage 1 zur VU zum Preisvergleich herangezogen. Diese Summe wird mit 5% gewichtet
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla- gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü- gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor- schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender- tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol- len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel- len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge- ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt- machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam- keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi- schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf- grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam- keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü- fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi- schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt- machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Pre Stack Solutions-GEO AS1 Veröffentlichung
- 17.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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