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Benchmarking ausgewählter energiewirtschaftlicher Prozesse für Mitglieder der AG Energie aus der Wohnungswirtschaft
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Die teilnehmenden Unternehmen stellen sich die Frage, wie sie mit ihren aktuellen Mitarbeiterkapazitäten für bestimmte Prozesse im Verhältnis zu marktüblichen Kapazitäten bzw. zu Vergleichsunternehmen mit gleichen Tätigkeiten aufgestellt sind. Zur Beantwortung soll ein Benchmarking-Vergleich des eigenen mit den an diesem Projekt teilnehmenden Unternehmen der AG Energie dienen. Mit der Untersuchung soll für die einzelnen Unternehmen eine fundierte Grundlage geschaffen werden, um die Effizienz der internen Prozesse vergleichbar zu machen und gezielt weiterzuentwickeln. Im Zentrum steht dabei der Vergleich des für einzelne Prozesse jeweils eingesetzten internen Personalaufwands gemessen in MAK (Mitarbeiterkapazitäten) sowohl im Verhältnis zum Durchschnitt der Vergleichsgruppe als auch im Vergleich zu den jeweils besten und schlechtesten Werten innerhalb des Verbundes. Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin wurde von den nachfolgenden Unternehmen mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt und bevollmächtigt: 1. degewo netzWerk GmbH, Berlin, 2. EnergieServicePlus GmbH, Düsseldorf, 3. Energie Wohnen Service GmbH, Hamburg 4. GAG Servicegesellschaft mbH, Köln 5. GEWOBA Energie GmbH, Bremen 6. Gewobag ED GmbH, Berlin, 7. GSG ENERGIE GmbH, Oldenburg 8. MET Medien-Energie-Technik GmbH, Kassel, 9. ServiceHaus GmbH, Mannheim, 10. Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH, Berlin, 11. WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH, Leipzig
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Auftrag zur Durchführung eines Benchmarking-Vergleichs energiewirtschaftlicher Prozesse für Mitglieder der AG Energie.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Der durchschnittliche Konzern-/Gesamtumsatz in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: keine Vorgabe
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Eignungsanforderung
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden vergleichbar sind, die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Der durchschnittliche Umsatz vergleichbarer Leistungen in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: Benchmarking von Prozessen rund um Energielieferung: Für dieses Unterkriterium werden maximal 4 Punkte vergeben, diese nach den folgenden Umsatzstufen: Mehr als 300 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 4 Punkten. Mehr als 250 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 3 Punkten. Mehr als 150 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 2 Punkten. Mehr als 50 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 1 Punkt. Benchmarking von Prozessen rund um Heizkostenabrechnung: Für dieses Unterkriterium werden maximal 2 Punkte vergeben, diese nach den folgenden Umsatzstufen: Mehr als 100 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 2 Punkten. Mehr als 50 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 1 Punkten. Benchmarking von Prozessen aus weiteren Geschäftsfeldern (Energiewirtschaft/Immobilienwirtschaft: Für dieses Unterkriterium werden maximal 3 Punkte vergeben, diese nach den folgenden Umsatzstufen: Mehr als 250 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 3 Punkten. Mehr als 175 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 2 Punkten. Mehr als 100 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 1 Punkt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung in dem Dokument Leistungsbeschreibung. Als maximale Punktzahl werden für Referenzen vergleichbarer Leistungen insgesamt 28 Punkte vergeben. Werden die Mindestanforderungen einer Referenz erfüllt, erhält der Bieter für diese Referenz 3 Punkte. Es können maximal 9 Punkte für die Angabe der Referenzen erreicht werden. Darüber hinaus können weitere 19 Punkte erreicht werden, sofern die benchmarkenden Themen sich auf die Energieversorgung beziehen. Je Referenz sind Angaben zu nachfolgenden Punkten zu machen: Bezeichnung Referenzprojekt: Beschreibung der erbrachten Leistung: Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) Auftraggeber (mit Adresse): Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer): Volumen der eigenen erbrachten Leistung: in EUR netto Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (von MM/JJ bis MM/JJ): Darüber hinaus gibt es nachfolgende Extra Punkte je Prozess (max. 19 Punkte): Planung und Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen (2 Punkte) Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen (3 Punkte) Kaufmännische Aufgaben rund um Wärmecontracting (3 Punkte) Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen (1 Punkt) Betrieb von PV-Anlagen (1 Punkt) Kaufmännische Aufgaben rund um PV-Anlagen (1 Punkt) Heizkostenabrechnung (3 Punkte) Messgeräteservice und Messdatenbereitstellung (2 Punkt) Planung / Engineering für Dritte bzw. Schwestergesellschaften (1 Punkt) Beschaffung und Weiterverkauf von Gas (1 Punkt) Beschaffung und Weiterverkauf von Strom (1 Punkt)
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Eignungsanforderung
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bieter erklärt, folgende Anzahlen von Mitarbeitern in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt zu haben Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) Mindestanforderung: Durchschnitt 10 Mitarbeiter
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 267 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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