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OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 4 - VgV Vergabe von Generalplanerleistungen für einen Interimsstandort in Container-Bauweise
Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa · Forst (Lausitz) · Brandenburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenOSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 4 - VgV Vergabe von Generalplanerleistungen für einen Interimsstandort in Container-Bauweise🏆 architekturbüro fiedler & peter · Cottbus
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Generalplanung für einen Interimsstandort in Containerbauweise im Zusammenhang der Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums Spree-Neiße (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) mit den Leistungsbildern: A. Generalplanung / Projektkoordination: Leistungen, die sich aus der Funktion als Generalplaner ergeben. B. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI §34: Grundleistungen Leistungsphasen 1-8. C. Tragwerksplanung gem. HOAI §51: Grundleistungen Leistungsphasen 1-6. D. Technische Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 bis 8 nach HOAI §53: Grundleistungen Leistungsphasen 1-8. E. Objektplanung für Freianlagen gem. HOAI §39: Grundleistungen Leistungsphase 1-8. F. Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik, Raumakustik) gem. HOAI Anlage 1.2: Grundleistungen Leistungsphasen 1-7. G. Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17: Grundleistungen Leistungsphasen 1-8. H. Objektplanung für Ingenieurbauwerke / Erschließungsplanung gem. HOAI §39: Grundleistungen Leistungsphase 1-8. Neben Grundleistungen sollen ggf. ausgewählte Besondere Leistungen beauftragt werden, soweit und sofern erforderlich. Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind Eignungsnachweise für die Leistungsbilder B und C zu erbringen Die Fachplaner für die Leistungsbilder D bis H sind erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) zu benennen. Bestandteil der Honorarabfrage in der 2. Stufe werden die Leistungsbilder A bis H. Die Interimslösung als Containeranlage die am Standort in der Rüdigerstraße soll ab Sommer 2026 für max. 435 pro Turnus Schüler/innen zur Verfügung stehen sollen. Der Schulbetrieb soll in einem 3er Turnus (s.a. Turnusplan Schuljahr 25/26 in den Anlagen) durchgeführt werden. Nach dem aktuellen Raumprogramm sollen 29 Klassen und 8 Fachräume sowie Flächen für die Verwaltung und Gemeinschaftsbereiche entstehen und während des Sanierungszeitraums der Bestands
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen (mit Reflektion auf den zu vergebenden Auftrag) 33,3 Pkt.Qualität
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen [Hyperlink siehe 5.1.11], hier: Dokument "Zuschlagskriterien"
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Preis 29,9 Pkt.Kosten
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen [Hyperlink siehe 5.1.11], hier: Dokument "Zuschlagskriterien"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. (2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer architekturbüro fiedler & peter1 Veröffentlichung
- 12.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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