Offenes Verfahren
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement (TGM) für das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA)

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr · Erfurt · Thüringen

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Beschreibung

Technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement (TGM) für das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA)

KI-Eignungsanalyse

Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    3 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 20 Tage nach Fristende

    Zuschlagswert 2.936.796 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 409 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 147.913 €
Median 340.000 €
Oberes Quartil 703.518 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Standort Erfurt, Thüringen
Veröffentlicht 20.03.2026
CPV-Code 50000000
Reparatur und Instandhaltung (Was ist das?)
Erfüllungsort Erfurt
Laufzeit Ab 01.06.2026
Bindefrist (?) 40 Tage

Ø Bieter in der Branche 2.7

Historischer Durchschnitt aus 111.670 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 27 Tage
Schätzwert-Abweichung -20%
KMU-Bieteranteil 75%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert · KI-Analyse

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