AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.04.2026 22:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bc3c1936-a819-4fc0-91ce-858def5e8656/

Chemnitzer Modell, Stufe 4 - Ausbau Chemnitz - Limbach-Oberfrohna, Planfeststellungsabschnitt 1, Lieferung Baugleis incl. Weichen Falkeplatz

Notice-ID: bc3c1936-a819-4fc0-91ce-858def5e8656 · Procedure-ID: 40b68b50-34b8-4246-88d4-78ba307c6b3b

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
10.11.2024
Frist (Submission)
20.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34940000 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Gleismaterial (Baugleis inkl. Weichen): • Werkzeichnungen für 2 Weichen • 2 Weichen inkl. Ausrüstung herstellen und liefern • ca. 1.000 m Schiene 59R2 liefern • ca. 110 m Schiene 51R1 liefern • ca. 365 mGL Gleisrost Rahmengleis 59R2 herstellen • ca. 55 mGL Gleisrost Rahmengleis 51R1 herstellen • ca. 30 Stk. Betonschwellen liefern • ca. 35 Stk. Spurhalter für 51R1 liefern • ca. 310 Stk. Spurhalter für 59R2 liefern • ca. 13 Stk. Spurhalter isoliert für 59R2 liefern • Gleisentwässerung und Gleisanschlusskästen liefern Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).