AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag über die Bereitstellung, Instandhaltung und Pflege von Arbeitssicherheits- und Warnschutzkleidung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Erlanger Stadtwerke AG, Erlangen
- Veröffentlicht
- 05.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 98310000 — Sonstige Dienstleistungen
- Branche
- Textilien & Arbeitsschutz
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.300.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die ESTW beabsichtigen die Vergabe der notwendigen Tätigkeiten zur fortwährenden, termingerechten technisch einwandfreien Bereitstellung zugelassener und passender Arbeits- und Warnschutzkleidung für das Personal (ca. 340 Mitarbeiter) der ESTW innerhalb des Vertragszeitraumes (5 Jahre ab Zuschlagserteilung) zu übernehmen. Dies umfasst folgende Leistungen: • Lieferung von normgerechter, funktionaler und langlebiger Arbeitskleidung, • Bereitstellung eines umfassenden Servicepakets (Anpassung, Pflege, Reinigung Reparatur, Instandhaltung, Austausch, Größentausch, Prüfung, Schrankservice, etc.) zur Aufrechterhaltung der Schutzeigenschaften, • Zurverfügungstellung eines Online-Portals / Online -Zugangs für die ESTW und der Träger der Arbeitskleidung • Pflege, Reinigung und Schrankservice für bereits bei der ESTW vorhandene Kleidung (ca. 110 Kleidungsstücke) nach tatsächlichem Aufwand (Reparatur, Instandhaltung, Nachverfolgung, -) • Sicherstellung einer jederzeit bedarfsgerechten Versorgung über den gesamten Vertragszeitraum, • Bereitstellung der hierfür passenden Schranksysteme in ausreichender Kapazität • Berücksichtigung ökologischer und nachhaltiger Aspekte bei Material und Service.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2026
- Ende
- 31.07.2031
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern -, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.