AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 22:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bc6b112b-a62f-4273-8ae0-a0728fe3bcff/

Architektenwettbewerb: "Grundschule Osloß"

Notice-ID: bc6b112b-a62f-4273-8ae0-a0728fe3bcff · Procedure-ID: eb89b68a-a859-45f0-93c8-647458705907

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Boldecker Land, Weyhausen
Veröffentlicht
21.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71220000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Samtgemeinde Boldecker Land plant eine Standortentwicklung der Mühlenbergschule in der Mitgliedsgemeinde Osloß. Auf Grund der steigenden Schülerzahlen und Einhaltung verschiedener Richtlinien wurde im Ratsbeschluss eine Wettbewerbsauslosung zur Erhaltung und Erweiterung des Schulstandortes Osloß beschlossen. Die Schülerprognosezahlen des Landkreises Gifhorn zeigen zwar eine steigende Schülerzahl, aber keine durchgehende 2-Zügigkeit der Klassen. Aus diesem Grund ist es vorgesehen im gesamten Schulgebäude 6 allgemeine Unterrichtsräume vorzuhalten. Auch der Verwaltungsbereich und Ganztag muss sich den steigenden Schülerzahlen anpassen und erweitert werden. Aufgabe des Wettbewerber ist es, die fehlenden und notwendigen Räume so zu errichten, dass eine Barrierefreiheit unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erfolgt. Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die an der Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers beteiligten Fachplaner (TWP und TGA) ebenfalls mit Einzelverträgen zu beauftragen, so diese ihre Berufszulassung und Haftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe zum eventuellen Vertragsschluss nachweisen. Die Beauftragung wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts für die Architektenleistungen (und evtl. weiteren Planungsleistungen) als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse) über die Leistungsphasen 2-9 (6-7 in Teilen) gem. HOAI 2021 (Architektenleistung, Landschaftsarchitektur und evtl. auch TGA und TWP [LPH 1-6]) in Einzelverträgen vergeben. Daher wird die Beteiligung eines Landschaftsplaners schon am Wettbewerb gefordert, die der entsprechenden Fachplaner hingegen empfohlen. Die Beauftragung stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in der Anlage 10 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 (Stufe 1). Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 5 bis 9 (Stufe 2) gemäß § 34 HOAI 2021 (Anlage 10) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. Die Einzelverträge sollen auf Grundlage der RBBau geschlossen werden.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).