AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 02:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bc7fd31b-db27-4bee-b4dd-db4ae06b891c/

Zusammengefasste Planungsleistungen

Notice-ID: bc7fd31b-db27-4bee-b4dd-db4ae06b891c · Procedure-ID: 0b17e4f4-8020-465f-8f25-93d688e03542

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Passau, Passau
Veröffentlicht
08.12.2023
Frist (Submission)
16.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
662.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau B 8 Plattling - Osterhofen Ersatzneubau der Brücke über die Bahnlinie Passau - Obertraubling bei Schwarzwöhr Zusammengefasste Planungsleistungen LPH 4, 5, 8 und besondere Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen - B 8, einmündende GVS Objektplanung Verkehrsanlagen - Baustellenumfahrung Objektplanung Ingenieurbauwerke - Behelfsbrücke Objektplanung Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Rückbauplanung für Ingenieurbauwerke - Bestandsbauwerk Fachplanung Tragwerksplanung - Ersatzneubau Weiter Informationen können der Anlage "vii-220-3-stb_projektbeschreibung-ingenieurbauwerke-stb0120" entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.03.2024
Ende
30.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).