FKZ 3726 54 101 0 - Überprüfung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Evaluierung Fluglärmschutzgesetz
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5 · Dessau-Roßlau
Beschreibung
ReFoPlan: „Überprüfung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Evaluierung Fluglärmschutzgesetz“ Im Rahmen der 2. Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) im Jahre 2027 und einer folgenden Novellierung des FluLärmG soll dieses Vorhaben die Fluglärmschutzregelungen und die bisherige Vollzugspraxis näher untersuchen, um bestehende sowie neu aufgetretene Defizite und Verbesserungspotentiale zu ermitteln und Handlungsempfehlungen für eine mögliche Novellierung auf Basis der Evaluation zu erarbeiten. Dies beinhaltet unter anderem eine Akteursbefragung bezüglich einer ggf. notwendigen Änderung des FluglärmG. Darüber hinaus sollen diesbezüglich Verbesserungsempfehlungen erarbeitet sowie die sachgerechte Ausgestaltung der Siedlungssteuerung im Umfeld der Flugplätze weiterentwickelt werden. Ergänzend zu diesen Vorschlägen, soll eine exemplarische Kostenschätzung für drei Flughäfen mit ausgewiesenen Lärmschutzbereichen nach AzB, durchgeführt werden. Neben dem FluglärmG sollen dabei auch andere rechtliche Instrumente außerhalb des Fluglärmschutzgesetzes, bspw. aus dem Raumordnungs-, Planungs- und Baurecht sowie weitere rechtliche Regelungen u.a. aus dem Luftverkehrsrecht betrachtet werden. Explizit soll auch herausgearbeitet werden, welche Regelungsbedarfe außerhalb des Instrumentariums des FluLärmG im Bereich des aktiven Schallschutzes zur effektiven Fluglärmminderung bestehen und wie diese in Wechselwirkung zu den identifizierten Verbesserungspotentialen beim FluglärmG stehen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Auftrag zur Überprüfung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes (FluLärmG) bis 2027.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
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