AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 16:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bc9fe5ed-06e7-4933-afe7-ae933a1ac3c9/

Kurierdienstleistungen Interner Service Chemnitz

Notice-ID: bc9fe5ed-06e7-4933-afe7-ae933a1ac3c9 · Procedure-ID: 4f7b55e6-ac4d-4e03-a3ad-d3a10507b100

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
Veröffentlicht
06.07.2026
Frist (Submission)
06.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
64000000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Kurierdienstleistungen für den Internen Service Chemnitz mit den Agenturen für Arbeit Annaberg-Buchholz, Plauen und Zwickau Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Internen Service Chemnitz (Sachsen) mit den Agenturen für Arbeit (AA) Annaberg-Buchholz, Plauen und Zwickau sowie den dazugehörenden Geschäftsstellen (GSt). Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Los 1: Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz mit Geschäftsstellen Los 2: Agentur für Arbeit Plauen mit Geschäftsstellen Los 3: Agentur für Arbeit Zwickau mit Geschäftsstellen Vom Auftragnehmer sind die genannten Boten- und Kurierdienste regelmäßig zu erbringen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an sonstigen Schließtagen). Die Einhaltung der Ankunftszeiten ist für den weiteren Dienstbetrieb zwingend erforderlich. Die jeweiligen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten sowie Abholzeiten und deren Abfahrts- bzw. Anfahrtsstellen werden vom Auftraggeber vorgegeben und sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten (siehe Tourenpläne - Anlagen 3 bis 5). Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn für die Durchführung der Kurier-/ Botenfahrt noch erforderliche Unterlagen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen oder mit Vorlauf einer Woche eine Zeitplanänderung vom Auftraggeber mitgeteilt wird. Der Auftragnehmer ist zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet. Außerdem unterliegt er den besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen insbesondere des Postgesetzes (PostG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal ist zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datengeheimnisses vor Arbeitsaufnahme vom Auftragnehmer über die vorgenannten gesetzlichen Regelungen zu unterrichten und und auf die Wahrung des Postgeheimnisses nach dem PostG zur Einhaltung zu verpflichten. Die Dokumentation der Verpflichtung muss mit dem vom Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordruck C.3 (Erklärung Postgeheimnis - mit Merkblatt) erfolgen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).